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Lawrence Lessig beim TEDxNYED

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Lawrence Lessig hat letzte Woche beim TEDx New York einen unterhaltsamen Vortrag über Konservative, Demokraten, Linkshänder, Freiheit und Creative Commons gehalten.

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Maniac

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reblogthis

(via)

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BpB veröffentlicht 24 Infografiken unter CC

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Die Bundeszentrale für politische Bildung hat 24 Infografiken veröffentlicht und stellt diese unter einer Creative-Commons-Lizenz (BY-NC-ND) zur Verfügung.

Unter dem Titel 24 x Deutschland wird visualisiert, wie deutsche Demokratie funktioniert, z.B.:

Was sind die Grundsätze unserer Verfassung? Welche Aufgaben hat der Bundestag? Und wie entsteht ein Gesetz?

Zusätzlich wird das Thema ausführlich und verständlich beschrieben und es steht für jede Grafik inkl. Text ein PDF zum Download bereit. Hier ein kleiner Vorgeschmack zu Beispielen der Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union:

BpB_Partizipation

(via netzpolitik)

Kategorie: Aktion, Netzpolitik, No Future     Kommentare (0)    

Anhörung zu Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

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An die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 werden sich viele noch erinnern. Knapp ein Jahr nach deren Initiierung hatte die Petentin Franziska Heine gestern die Gelegenheit, ihre Argumente gegen die Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen.

Anscheinend hatte der Ausschuss nicht mit so großem Andrang und öffentlicher Aufmerksamkeit gerechnet: Man antwortete auf meine Anmeldung als Besucherin der Sitzung zunächst “Leider können wir keine Besucheranmeldungen mehr wegen fehlender Sitzplatzkapazitäten annehmen.“, widerrief einige Stunden später diese Mail jedoch mit “bitte betrachten Sie meine letzte mail als gegenstandslos. Sie sind als Besucher für die o.g. Sitzung vorgemerkt.” Die Sitzung fand im voll besetzten Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Ausschusses und dem Hinweis, dass die “Anhörung live im Internet übertragen wird – weltweit!” startete Franziska mit dem Dank an die 135.405 MitzeichnerInnen der Petition und nannte dann die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von “Stoppschildern” erzeugt sogenannte “Chilling-Effekte”. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Die anschließende lustige Fragerunde hat Markus drüben bei netzpolitik recht gut dokumentiert: Zensursula-Petition live im Bundestag

Auch wenn der Petitionsausschuss sonst anscheinend eher belächelt bis nicht beachtet wird, denke ich, dass dieses Sitzung bei vielen der anwesenden PolitikerInnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Franziska hatte sich ausgezeichnet vorbereitet, war rhetorisch souverän und konnte die Argumente gut und verständlich vermitteln. Besonders toll fand ich, dass sie trotz der Stichelei einiger CDUler sehr ruhig und dennoch schlagfertig blieb.

Das von Uschi “Zensursula” von der Leyen vorangetriebene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde übrigens letzte Woche von Horst Köhler unterzeichnet, erschien gestern im Bundesgesetzblatt und tritt damit heute in Kraft. Bisher gäbe es allerdings weder Sperrlisten noch technische Infrastruktur; das Gesetz sei zwar in Kraft, solle aber nicht angewendet werden. Am Donnerstag soll im Plenum des Bundestages über die Aufhebung des Gesetzes debattiert werden – es bleibt also spannend.

Einige – aus meiner Sicht wichtige – Links und Zusammenfassungen:
[weiterlesen nach dem Klick]

Kategorie: Event, Web 2.0, antischokke     Kommentare (1)    

Leitfaden für die Organisation von BarCamps

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Drüben im mixxt-Blog haben wir einen ausführlichen “Leitfaden für die Organisation von BarCamps” veröffentlicht. In Form einer Serie von bisher sechs Artikeln geben wir dort eigene Erfahrungen wieder und ergänzen diese um die Aussagen einiger BarCamp-OrganisatorInnen.

BarCamp Logo Collection
Barcamp Logo Collection von Tine Steiss

Mir persönlich fehlt drüben leider noch die “lebhafte und themen­fokussierte Diskussion” zum Thema. Vielleicht mag ja die eine oder der andere sich hier dazu äußern (:

Kategorie: Creative Commons, Kultur, Musik     Kommentare (0)    

Das Internet ist Kultourhauptstadt 2010: Open Music Contest #5

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Nach einem Jahr Pause endlich fantastische Neuigkeiten zum 5. Open Music Contest, die ich hier gerne übernehme:

2010 kehrt der Open Music Contest mit neuem Elan zurück: Für den fünften OMC plant das Organisations-Team anstelle eines zentralen Konzertes diesmal eine Tour durch die ganze Bundesrepublik. Die einzelnen Stationen sollen dabei jeweils vor Ort organisiert werden. Wir laden hiermit die CC-Community und alle Freundinnen & Freunde freier Kultur dazu ein, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Gesucht werden hierzu Freiwillige, die gerne die Planung für eines der Tourkonzerte in ihrer Stadt übernehmen möchten (das entsprechende Verantwortungsbewußtsein setzen wir voraus). Wir denken dabei zunächst einmal an Clubs und ähnliche Konzertveranstaltungsorte mit einer Kapazität von etwa 250 Personen ab Mitte Juni (man kann sich aber natürlich auch gerne bei uns melden, wenn man etwas anderes vorschlagen möchte). Wir möchten gewissermaßen mit einer handvoll Bands verschiedener Genres vorbeikommen, den Laden rocken, und nach dem Ausschlafen zur nächsten Location weiterfahren. Dabei soll sich jeden Abend das Line-Up etwas ändern, so daß wir einer ganzen Reihe von Bands die Chance geben können, mal für ein paar Tage Tourluft zu schnuppern.

Mit den OMC-Aktiven vor Ort wollen wir uns auf einige “Mindeststandards” für Stationen verständigen, damit nichts wichtiges ungeklärt bleibt. Das oberste Ziel soll sein, daß es allen Beteiligten Spaß macht — egal ob vor, auf oder hinter der Bühne. Also Rock’n'Roll, meine Damen und Herren.

Wir hatten letztes Jahr eine Auszeit genommen, um den OMC nach vier erfolgreichen Durchläufen mal ohne Zeitdruck neu aufzustellen (was von eingen Kommentatoren dahingehend fehlinterpretiert wurde, daß wir den Contest ganz eingestellt hätten — diese Nachrufe waren allerdings übertrieben ;-)). Der Wettbewerb findet nun zum ersten mal als eigenverantwortliches Projekt ohne die Trägerschaft durch den Marburger AStA statt. Naheliegenderweise steht eine Vereinsgründung kurz bevor. Was aus der Touridee in den nächsten Monaten wächst können wir jetzt natürlich noch nicht sagen. Das hängt nicht zuletzt vom Feedback aus der Community ab. Es ist zumindest definitiv aufregender als den gleichen Wettbewerb routiniert ein weiteres mal durchzuführen. Ungefähr so aufregend fühlte sich das auch vor dem ersten Contest an :-)

Wer diese Aufregung mitfühlen möchte hat nun Gelegenheit, selbst einen Teil der Tourorganisation zu übernehmen. Die übrigen Bestandteile des Wettbewerbs bleiben wie gewohnt: Onlinebewerbung mit bis zu drei Titeln unter CC-Lizenz (wahrscheinlich im April), Jury-Phase und Samplerveröffentlichung.

Im Augenblick arbeiten wir auch an einer eigenen Softwarelösung für die immer wieder anfallenden Arbeitsschritte. Sofern wir rechtzeitig fertig werden und alles wie gewünscht funktioniert, könnte es zusätzlich zur Jury auch zum ersten mal eine öffentliche Teilnahme am Wertungsverfahren geben. Dies hatten wir aus verschiedenen Gründen bisher immer abgelehnt (v.a. wegen mangelnder Fairness, weil zum einen der Ausschluß gezielter Manipulation sehr schwierig ist, zum anderen Bands mit bereits größerer Fanbasis bei den meisten Verfahren im Vorteil sind; wir fanden es auch fraglich, ob sich viele Teilnehmende an so einem “public voting” vor ihrer Stimmabgabe auch sämtliche Titel anhören würden, das sind 10-20 Stunden Musik, was die Ergebnisse verzerren kann). All diese Probleme haben wir theoretisch gelöst, müssen diese Lösungen nun allerdings noch in Software umsetzen. Da die Ergebnisse als freie Software unter der GPL veröffentlicht werden, freuen wir uns auch hier über Unterstützung :-)

Es ist noch längst nicht alles geklärt und geregelt. Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Fragen, Ideen oder Angebote habt, eine Station organisieren oder bei der Softwareentwicklung helfen möchtet. Und wie immer freuen wir uns über Verbreitung der Idee: Spread the word!

Kleiner Nachtrag von mir: Der Open Music Contest twittert seit geraumer Zeit unter @omcontest und hat seit Neustem auch einen identi.ca-Account, dem ihr unter @openmusiccontest folgen könnt!

Kategorie: G8-Verfahren     Kommentare (0)    

#Urteilsverkündung: “journalist” über das Twittern aus dem Gerichtssaal

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In der Dezemberausgabe der Zeitschrift “journalist” fand sich ein Artikel zum Thema Live-Twittern aus dem Gerichtssaal. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stelle ich hier das PDF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Klick (PDF): René Martens in Journalist 12/2009: #Urteilsverkündung

Nach dem Artikel Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised von Henning Krieg in “Kommunikation & Recht” ein weiterer Beitrag, der sich mit der Live-Berichterstattung vor Gericht beschäftigt.

Neben meinem eigenen Fall werden hier auch der Journalist Ron Sylvester und die Reporterin Trish Mehaffey vorgestellt, die die Gerichtstwitterei in den USA seit längerem und recht erfolgreich betreiben. In den USA sind TV-Liveberichte in den meisten Staaten erlaubt, das Twittern könnte der schreibenden Zunft demnach zur Kompensation von Wettbewerbsnachteilen dienen.

Auf dem deut­schen Medienmarkt dagegen sehen sich die TV-Sender bei Gerichts­verfahren in ihrer Arbeit einge­schränkt, weil sie anders als schreibende Journalisten ihre Möglichkeiten nicht voll aus­ schöpfen können. Mit Prozess-Tweets könnten die Ableger von Printmedien ihre Vorteile gegen­ über Fernsehen und Radio sogar ausbauen – obwohl es natürlich auch jedem Sender freisteht, Mit­arbeiter für die Lieferung von 140-Zeichen-Nachrichten ins Ge­richt zu schicken.

Wenn sich das Mikrobloggen als Berichterstattungsform für Prozessreporter als rechtlich zuläs­sig erweisen sollte, dürfte diese Diskussion noch einmal Auftrieb erhalten. Henning Krieg jedenfalls glaubt, dass Twitter „auf längere Sicht eventuell das Tor zur um­fassenderen Zulässigkeit auch der Berichterstattung in Film und Ton weiter aufstoßen“ könnte.

 

Übrigens: Nach acht Monaten sind vor Weihnachten zwei Berliner Jugendliche aus der U-Haft entlassen worden, denen vorgeworfen wird, bei der 1.-Mai-Demonstration einen Molotowcocktail auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Die Widersprüche des Verfahrens hat die FR mit Acht gestohlene Monate ganz anschaulich dokumentiert, nähere Informationen gibt auf der Seite der ProzessbeobachterInnen.

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