GEMA bittet den Open Music Contest zur Kasse

Ich weiß nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll:

Dem AStA Marburg, in seiner Funktion als Veranstalter des 4. OpenMusicContests, ist eine Rechnung von der GEMA ins Haus geflattert. Nach ein paar Schocksekunden stellte sich allerdings schnell heraus: Berechnet wurde ein Musikstück, dass nachweislich GEMA-frei ist! Vermutlich handelt es sich hier um eine Namensverwechslung (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, Namen wie „Hans Fuchs“ neigen ja schonmal dazu, verwechselt zu werden).

Die Rechnung der GEMA bezog sich auf die Anmeldung des vierten OMC-Samplers „thistleblower“, der ausschließlich Creative Commons-lizenzierte Musik enthält. Die Anmeldung bei der GEMA muss für jede Veröffentlichung vorgenommen werden, auch wenn überhaupt keine GEMA-pflichtigen KünstlerInnen auf dem Album vertreten sind. Darüber hinaus verbietet die GEMA ihren Mitgliedern, die Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Umso verwunderlicher also, dass der Asta auf einmal einen Betrag von mehreren hundert Euro an die GEMA zahlen sollte.

Noch verwunderlicher – und dazu herrlich kostenlose PR – ist, dass ausgerechnet der Titel der Braunschweiger Band Jammin*Inc. in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Genau die Band, die schon auf dem letzen OMC-Sampler GEMA-kritische Texte zum besten gab und einer der Vorreiter in Sachen frei lizenzierter Musik sind.

Dazu heißt es weiter in der Pressemitteilung:

In Deutschland gilt die sogenannte GEMA-Vermutung. Danach darf die GEMA erst einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen. Aus diesem Grund muss auch jede Tonträgerproduktion bei der GEMA angemeldet und von dieser geprüft werden, bevor ein deutsches Presswerk mit der Vervielfältigung beginnen kann. Diese sogenannte Freistellung ist auch für völlig GEMA-freie Veröffentlichungen wie den OMC-Sampler zwingend und kann, wie in diesem Fall, zu Fehlalarmen führen.

Während es der GEMA gesetzlich gedeckt leicht fällt, nach Verwaltungsfehlern falsche Rechnungen zu verschicken, ist der umgekehrte Weg mit erheblichem Aufwand verbunden. So wurde es uns beispielsweise unmöglich gemacht, jemanden von der zuständigen Forderungsabteilung oder der Buchhaltung direkt zu sprechen. Die auskunftgebenden Personen in den verschiedenen Abteilungen
waren jedoch selbst nicht in der Lage, den Fall einzusehen, da dafür eben die Forderungsabteilung zuständig sei. Die Tatsache, dass uns für jeden Titel unterschriebene Erklärungen der Urheber vorliegen, dass diese nicht Mitglied der GEMA sind, machte dort überhaupt keinen Eindruck auf die irrtümliche Gebührenforderung. Als wir uns hierüber beschwerten erhielten wir die die Antwort, als Körperschaft des öffentlichen Rechts müsse der AStA doch wissen, „wie das so mit Behörden läuft“. Bei der GEMA handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern einen Verein.

Jetzt kann man ja mal überlegen, wie oft sowas passiert, ohne dass es rauskommt. Meik Michalke, Initiator des OMC, meint dazu: „Es ist nicht auszuschließen, dass die GEMA auch in anderen Fällen Geld für Werke eingezogen hat, für die sie gar nicht zuständig ist.“ Tja, nur sowas kommt leider nur in den seltensten Fällen ans Tageslicht. Es wird einfach Zeit, dass bei der GEMA mal richtig aufgeräumt wird. Aber schön, dass der OMC noch kurz vorm Konzert so tolle Werbung bekommt.


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