#Urteilsverkündung: „journalist“ über das Twittern aus dem Gerichtssaal

In der Dezemberausgabe der Zeitschrift „journalist“ fand sich ein Artikel zum Thema Live-Twittern aus dem Gerichtssaal. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stelle ich hier das PDF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Klick (PDF): René Martens in Journalist 12/2009: #Urteilsverkündung

Nach dem Artikel Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised von Henning Krieg in „Kommunikation & Recht“ ein weiterer Beitrag, der sich mit der Live-Berichterstattung vor Gericht beschäftigt.

Neben meinem eigenen Fall werden hier auch der Journalist Ron Sylvester und die Reporterin Trish Mehaffey vorgestellt, die die Gerichtstwitterei in den USA seit längerem und recht erfolgreich betreiben. In den USA sind TV-Liveberichte in den meisten Staaten erlaubt, das Twittern könnte der schreibenden Zunft demnach zur Kompensation von Wettbewerbsnachteilen dienen.

Auf dem deut­schen Medienmarkt dagegen sehen sich die TV-Sender bei Gerichts­verfahren in ihrer Arbeit einge­schränkt, weil sie anders als schreibende Journalisten ihre Möglichkeiten nicht voll aus­ schöpfen können. Mit Prozess-Tweets könnten die Ableger von Printmedien ihre Vorteile gegen­ über Fernsehen und Radio sogar ausbauen – obwohl es natürlich auch jedem Sender freisteht, Mit­arbeiter für die Lieferung von 140-Zeichen-Nachrichten ins Ge­richt zu schicken.

Wenn sich das Mikrobloggen als Berichterstattungsform für Prozessreporter als rechtlich zuläs­sig erweisen sollte, dürfte diese Diskussion noch einmal Auftrieb erhalten. Henning Krieg jedenfalls glaubt, dass Twitter „auf längere Sicht eventuell das Tor zur um­fassenderen Zulässigkeit auch der Berichterstattung in Film und Ton weiter aufstoßen“ könnte.

 

Übrigens: Nach acht Monaten sind vor Weihnachten zwei Berliner Jugendliche aus der U-Haft entlassen worden, denen vorgeworfen wird, bei der 1.-Mai-Demonstration einen Molotowcocktail auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Die Widersprüche des Verfahrens hat die FR mit Acht gestohlene Monate ganz anschaulich dokumentiert, nähere Informationen gibt auf der Seite der ProzessbeobachterInnen.


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