Maniac
März 08, 2010

(via)
November 06, 2009
Der Chaos Computer Club hat heute eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen bei der Demonstration “Freiheit statt Angst” vom September 09 veröffentlicht.
Neben einer Analyse der Polizistenaussagen durch den Rechtsanwalt Johnny Eisenberg wird dort auch neues Videomaterial vorgestellt. Es zeigt den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer.
Der CCC macht das Material aus gutem Grund öffentlich zugänglich:
Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
[...]
Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.
Puh, da klingelt’s auch bei mir. Erschien doch einer der Polizeibeamten, die gegen mich aussagten, kahlgeschoren, bis an die Ohren tätowiert und mit einer “West Coast Choppers”-Jacke zum offiziellen Gerichtstermin. Dass die Beamten, die mich festgenommen und “mit einfacher körperlicher Gewalt” niedergeprügelt haben, ebenfalls der hier beteiligten Einsatzhundertschaft angehörten, erwähnte ich ja bereits. Und weiter:
Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert.
Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, wir sind leider größtenteils hilflos. Vielleicht noch der Hinweis, dass es sich in vielen Fällen lohnt, in die Berufung zu gehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Richter vorm Landgericht immerhin ein bisschen genauer hinschauen und neutraler urteilen als es vor dem Amtsgericht der Fall war.
Den gesamten Artikel sowie die Videos gibt es drüben beim CCC. Dorthin ein herzliches Dankeschön für die Veröffentlichung dieser Materialien!
UPDATE: Dazu ein Artikel in der taz “Neues Video belastet Beamten – Mal eben weggeschaut” und einer aus der Morgenpost: “Unterlassungserklärung – Juristische Schlappe für Berlins Polizeichef“.
Oktober 03, 2009
Die taz darf ihren Kino-Werbespot “Kiosk I und II” wieder zeigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Springer-Verlag hatte den Spot 2005 kurz nach dem Start per einstweiliger Verfügung stoppen lassen, weil darin die Bild-Zeitung verächtlich gemacht werde. Jetzt muss Springer die Verfahrenskosten bezahlen.
2007 hatte das Oberlandesgericht Hamburg diesen Spot wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “herabsetzender, vergleichender Werbung” verboten. Der taz-Spot stelle Bild-Leser als “dumm und begriffsstutzig” dar, sie seien nicht in der Lage, die anspruchsvolle taz zu verstehen, so die Hamburger Richter.
In der Revision vorm Bundesgerichtshof berief sich die taz auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. “Die Aussage ,taz ist nicht für jeden’ ist” laut Anwältin Cornelie von Gierke “doch nicht herabsetzend”. Die Personen an der Trinkhalle seien auch “nicht unsympathisch” dargestellt.
Der Bild-Jurist sah das ganz anders und bezeichnete den Spot als “menschenverachtend, eine gezielte Herabwürdigung der Bild-Leser”. Die Darstellung von Menschen, die “kaum des Lesens mächtig” seien, ziele auf deren Menschenwürde ab.
Den BGH hat diese Argumentation nicht überzeugt:
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist – so der Bundesgerichtshof – auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der zunehmend an pointierte Aussagen in der Werbung gewöhnt ist. Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte stelle daher erst dann eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgebe oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden werde. Der Werbespot der Beklagten ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs danach nicht als wettbewerbswidrig anzusehen. Er bringe lediglich zum Ausdruck, dass die TAZ “nicht für jeden” sei, also nicht den Massengeschmack anspreche. Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Herzlichen Glückwünsch! Und jetzt: Auslachen-Flashmob vorm Springergebäude, anyone?
Mehr dazu:
Interview mit den beiden Filmemachern
taz-Anwalt Eisenberg zum Urteil
Mai 31, 2009
Mein außergewöhnlicher Bruder Dominik Ebber hat schon vor geraumer Zeit eine Diplomarbeit zum Thema “Online-Kampagnen in Non-Governmental Organisations (NGOs) – Erstellung eines Prozessmodells und praktische Ansatzpunkte für deren Verbesserung” geschrieben, die bisher in seiner virtuellen Schreibtischschublade verstaubte.
Heute soll die Arbeit, die er bereits im April 2006 für den Studiengang Informationswirtschaft an der Fachhochschule Köln verfasst hat, endlich veröffentlicht werden:
Download: Domink Ebber – Online-Kampagnen in NGOs (2006).
Abstract:
In dieser Arbeit wurde anhand von fünf Fallanalysen in Non-Governmental Organisations (WWF, Campact, Robin Wood, Amnesty International und Attac) der Prozess einer Online-Kampagne untersucht und aufgezeichnet. Zusätzlich liefert die vorliegende Arbeit ein standardisiertes Prozessmodell, welches aus den Untersuchungsergebnissen abgeleitet wurde und einen allgemeingültigen Charakter in Bezug auf den Forschungsgegenstand aufweist. Ferner dient die Untersuchung der Formulierung von praktischen Ansatzpunkten zur Verbesserung des Managements von Online-Kampagnen in NGOs.Die Untersuchung gelangte zu der Erkenntnis, dass Online-Kampagnen grundsätzlich nicht unabhängig von „klassischen“ Kampagnen initiiert werden und immer in den gesamten Kampagnenprozess einer Organisation integriert sind. In den einzelnen Phasen und Stufen des Kampagnenprozesses sind jedoch unterschiedliche Methoden und Arbeitsabläufe zu erkennen, die mit Hilfe der einzelnen Fallstudien genauer dargelegt werden. In allen untersuchten NGOs sind Online-Kampagnen als geeignetes Kommunikationsinstrument etabliert.
Die Untersuchung zeigt darüber hinaus einige ausbaufähige Potentiale von Online-Kampagnen auf, die von den Organisationen teilweise nicht erfasst bzw. angewandt werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit liefern jedoch keine exakten Handlungsanleitungen sondern vielmehr Aspekte und Anregungen für einen erfolgreichen Einsatz von Online-Kampagnen in NGOs. Abschließend werden die Ergebnisse zusammenfassend bewertet und kritisch hinterfragt.
Die Arbeit steht unter der „Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany License” und darf unter Namensnennung des Autors beliebig vervielfältigt und verbreitet werden. Bearbeitungen dürfen unter der Bedingung angefertigt werden, dass sie ebenfalls unter den genannten Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
Beim BarCamp Cologne 3 werdet ihr übrigens die seltene Möglichkeit haben, Dominik live und in Farbe zu treffen und ihm nachträglich zu dieser Arbeit zu gratulieren.
Mai 15, 2009
Aus dem Hause Nobistor, dem selbsternannten Pofaltenlabel von der Elbe, erreichten mich gestern 10 Fakten über STUDIO BRAUN, die man nie mehr vergisst, wenn man sie sich für immer merkt und die kann ich euch einfach nicht vorenthalten:
Außerdem gibt’s noch ein paar Konzert-, Quatsch- und Lesetermine, die könnt ihr aber genausogut selber rausfinden. Wer regelmäßig über das Treiben der Dschungelgelöt-Gang aus dem Norden informiert bleiben will, sollte sich dringend beim nobistor-Newsletter anmelden. Zum scheckig lachen.
November 26, 2008
In der taz gesteht ein Polizist: “Wir haben gelogen”. Vor 25 Jahren wurde eine grüne Abgeordnete infolge dieser Lügen wegen Beamtenbeleidigung verurteilt. Sie und ihr Anwalt waren damals machtlos gegen die Willkür des deutschen Sicherheitsapparats.
Ein damals 18-jähriger Polizist hatte Ende 1983 eine kurze verbale Auseinandersetzung mit der grünen Bundestagsabgeordneten Gabriele Gottwald, welche allerdings recht bald – ohne Beleidigung – von dannen zog. Zu Zeiten der Proteste gegen die Stationierung von Pershing II-Raketen wollte man jedoch anscheinend bekanntermaßen keine Chance verstreichen lassen, Grüne oder Linke zu schikanieren und bauschte den Vorfall zu Ungunsten von Frau Gottwald auf. Auf Anweisung des Hundertschaftsführers sagte der 18-Jährige vor Gericht aus, sie habe die Beamten als “Idioten, Affen und Scheißer” beschimpft. Der taz-Artikel gibt ein Gespräch mit diesem Polizisten wider, der nach 25 Jahren endlich die Wahrheit ans Licht bringt. Natürlich ist die Falschaussage längst verjährt.
Ich hatte den Eindruck, der Hundertschaftsführer wollte mal was erleben. In einer großen Kaserne, wie es die unsere war, kann man sich mit so was profilieren. Sonst wurden wir eher zu Einsätzen wegen Parken in der dritten Reihe gerufen. Um ehrlich zu sein: Die Geschichte hat mir gefallen. Ich bin aus der Masse der Auszubildenden rausgetreten. Das erfüllt einen mit Stolz.
Für den Prozess wurden vier Zeugen benannt, von denen zwei bei dem Streit nicht einmal vor Ort waren. Frau Gottwald, die sich von Christian Ströbele vertreten ließ, hatte keine Chance. Auch die Berufungsverhandlung endete mit einer Verurteilung.
Der Polizei als Staatsgewalt wird grundsätzlich geglaubt. Ein Polizist, so die gängige Auffassung, lügt nicht. Schließlich ist er auf das Grundgesetz vereidigt. Zum Zeitpunkt des Berufungsprozesses hatte ich eigentlich die Schnauze voll. Aber wenn man einmal eine Falschaussage gemacht hat, kommt man nicht mehr raus – zumal, wenn vier Leute drinhängen. Es herrscht Gruppenzwang.
Als BürgerIn kommt man gegen diesen Gruppen- und Profilierungszwang nicht an. Und ein Polizist wird solche Lügen aufrecht erhalten (müssen), um seinen eigenen Arsch zu retten. Was das für zu Unrecht Beschuldigte bedeutet, tut dann nichts zur Sache. “Ist doch klar, wem der Richter glaubt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Polizei hat die Macht.” Diese Worte aus dem Mund eines ehemaligen Polizisten zu hören, bestätigt zum einen meine persönliche Einschätzung über die Auslegung von Recht und Unrecht in diesem Land, macht mir zum anderen aber auch große Angst. Vor allem, weil das Geschilderte kein Einzelfall ist:
Ich war dreieinhalb Jahre Polizist. Danach habe ich mich beruflich umorientiert. Durch Erzählungen von Kollegen weiß ich, dass solche Geschichten öfter vorkommen. Ich will nicht sagen, dass das die Regel ist. Aber einige haben sich damit regelrecht gebrüstet. Das ist heute nicht anders. Ich habe noch Verbindung zur Polizei und höre, dass nach wie vor gemauschelt wird. Man kann im Einsatz immer so oder so entscheiden. Man braucht nur eine einfache Verkehrskontrolle anzugucken. Bürgern, die frech Paroli bieten oder politisch unliebsam sind, wischt man gern mal eins aus.
Wird ein Polizist der Falschaussage überführt, drohen ihm Bewährungsstrafen und ggf. sogar eine Suspendierung vom Dienst. Als Angeklagte ist man schlichtweg machtlos, denn diese Falschaussagen lassen sich so gut wie nie beweisen. Ströbele kommt dazu ebenfalls zu Wort:
Als Strafverteidiger in politischen Prozessen hatte ich oft den Eindruck, dass Polizisten falsch aussagen. [...] In den folgenden Strafprozessen gegen Demonstranten mussten zur Abschreckung Verurteilungen her. Immer wieder waren wir dabei mit Aussagen von Polizisten konfrontiert, die nicht stimmen konnten. [...] Die Gerichte haben Polizeibeamten in der Regel geglaubt, obwohl die Aussagen aus den geschlossenen Einheiten häufig offensichtlich von Corpsgeist und Kameradschaft geprägt waren. Uns Anwälten blieb nur, Widersprüche aufzuzeigen, Falschaussagen konnten wir nicht beweisen.
Mich erinnert das Ganze sehr an die laufenden Verfahren gegen die Gegner des G8-Gipfels im Jahr 2006. Und es macht mich fassungslos, traurig und wütend, dass man dieser Gewalt so macht- und hilflos gegenübersteht.