Archiv der Kategorie: 'G8-Verfahren'


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#Urteilsverkündung: “journalist” über das Twittern aus dem Gerichtssaal

In der Dezemberausgabe der Zeitschrift “journalist” fand sich ein Artikel zum Thema Live-Twittern aus dem Gerichtssaal. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stelle ich hier das PDF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Klick (PDF): René Martens in Journalist 12/2009: #Urteilsverkündung

Nach dem Artikel Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised von Henning Krieg in “Kommunikation & Recht” ein weiterer Beitrag, der sich mit der Live-Berichterstattung vor Gericht beschäftigt.

Neben meinem eigenen Fall werden hier auch der Journalist Ron Sylvester und die Reporterin Trish Mehaffey vorgestellt, die die Gerichtstwitterei in den USA seit längerem und recht erfolgreich betreiben. In den USA sind TV-Liveberichte in den meisten Staaten erlaubt, das Twittern könnte der schreibenden Zunft demnach zur Kompensation von Wettbewerbsnachteilen dienen.

Auf dem deut­schen Medienmarkt dagegen sehen sich die TV-Sender bei Gerichts­verfahren in ihrer Arbeit einge­schränkt, weil sie anders als schreibende Journalisten ihre Möglichkeiten nicht voll aus­ schöpfen können. Mit Prozess-Tweets könnten die Ableger von Printmedien ihre Vorteile gegen­ über Fernsehen und Radio sogar ausbauen – obwohl es natürlich auch jedem Sender freisteht, Mit­arbeiter für die Lieferung von 140-Zeichen-Nachrichten ins Ge­richt zu schicken.

Wenn sich das Mikrobloggen als Berichterstattungsform für Prozessreporter als rechtlich zuläs­sig erweisen sollte, dürfte diese Diskussion noch einmal Auftrieb erhalten. Henning Krieg jedenfalls glaubt, dass Twitter „auf längere Sicht eventuell das Tor zur um­fassenderen Zulässigkeit auch der Berichterstattung in Film und Ton weiter aufstoßen“ könnte.

 

Übrigens: Nach acht Monaten sind vor Weihnachten zwei Berliner Jugendliche aus der U-Haft entlassen worden, denen vorgeworfen wird, bei der 1.-Mai-Demonstration einen Molotowcocktail auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Die Widersprüche des Verfahrens hat die FR mit Acht gestohlene Monate ganz anschaulich dokumentiert, nähere Informationen gibt auf der Seite der ProzessbeobachterInnen.

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Neues zur Polizeigewalt bei der “Freiheit statt Angst”-Demo

Der Chaos Computer Club hat heute eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen bei der Demonstration “Freiheit statt Angst” vom September 09 veröffentlicht.

Neben einer Analyse der Polizistenaussagen durch den Rechtsanwalt Johnny Eisenberg wird dort auch neues Videomaterial vorgestellt. Es zeigt den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer.

Der CCC macht das Material aus gutem Grund öffentlich zugänglich:

Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.

Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.

[...]

Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.

Puh, da klingelt’s auch bei mir. Erschien doch einer der Polizeibeamten, die gegen mich aussagten, kahlgeschoren, bis an die Ohren tätowiert und mit einer “West Coast Choppers”-Jacke zum offiziellen Gerichtstermin. Dass die Beamten, die mich festgenommen und “mit einfacher körperlicher Gewalt” niedergeprügelt haben, ebenfalls der hier beteiligten Einsatzhundertschaft angehörten, erwähnte ich ja bereits. Und weiter:

Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert.

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, wir sind leider größtenteils hilflos. Vielleicht noch der Hinweis, dass es sich in vielen Fällen lohnt, in die Berufung zu gehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Richter vorm Landgericht immerhin ein bisschen genauer hinschauen und neutraler urteilen als es vor dem Amtsgericht der Fall war.

Den gesamten Artikel sowie die Videos gibt es drüben beim CCC. Dorthin ein herzliches Dankeschön für die Veröffentlichung dieser Materialien!

UPDATE: Dazu ein Artikel in der taz “Neues Video belastet Beamten – Mal eben weggeschaut” und einer aus der Morgenpost: “Unterlassungserklärung – Juristische Schlappe für Berlins Polizeichef“.

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Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised

Rechtsanwalt Henning Krieg hat in “Kommunikation & Recht” (Heft 11, 2009) einen ausführlichen Artikel zum Thema “Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised” veröffentlicht.

Darin untersucht er, ob die Liveberichterstattung per Twitter, Micro-Blogging und News-Ticker trotz § 169 S. 2 GVG in die deutschen Gerichtssäle einzieht.

Darin ist auch die Rede von der Twitter-Live-Berichterstattung aus meiner Gerichtsverhandlung im G8-Verfahren:

Am 14. 9. 2009 twitterten die Nutzer “sebaso“, “mspro” und “343max” live aus der mündlichen Verhandlung eines in Rostock geführten Strafverfahrens. Ihr erklärtes Ziel war, für eine möglichst große Öffentlichkeit für das Verfahren zu sorgen, in dem eine Bekannte von ihnen angeklagt war. Neben allgemeinen Informationen zum Verfahrensverlauf gaben sie auch Aussagen von vom Gericht gehörten Zeugen wieder – und dies bereits, als das Gericht noch nicht alle Zeugen gehört hatte.

Ich empfehle unbedingt die Lektüre des kompletten Artikels und möchte hier keine laienhafte Wiedergabe des Sachverhaltes vornehmen.

Nur soviel: Henning kommt zu dem Ergebnis, dass das Live-Twittern und -Tickern aus Gerichtsverhandlungen heraus ist mit § 169 S. 2 GVG vereinbar ist. In dem Beitrag geht es außerdem um die Frage, in wie weit Bild- und Tonaufnahmen mit der Berichterstattung mittels Twitter gleichzusetzen sind und ob durch eine Erlaubnis der Twitterei eine Diskriminierung von “Ton- und Filmjournalisten” stattfände.

Der Artikel endet mit einem Appell an den Gesetzgeber:

Viel zu gering erscheint dafür vor allem die Gefahr ähnlich intensiver Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Verfahrensbeteiligter, wie sie mit Blick insbesondere auf die Filmberichterstattung zu befürchten sind. Sollte der Gesetzgeber jedoch zur Reform von § 169 GVG schreiten und jedwede Live-Berichterstattung aus Gerichtsverhandlungen verbieten wollen, dann sollte er darauf achten, dass es nicht auf eine medien- oder pressetypische Berichterstattung ankommen kann, sondern der Vorgang der Live-Berichterstattung als solcher im Mittelpunkt stehen muss.

Update 10.11.09: Wie Henning Krieg in seinem Blog berichtet, ist das Twittern in Gerichten in den USA bereits untersagt worden.

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Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben

Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen “falscher uneidlicher Aussage” gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben!

Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus.

Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand der beiden vom Gericht getragen werden. Außerdem warte ich auf den Brief aus Rostock, der mir die endgültige Einstellung meines Verfahrens bescheinigt.

Für Hintergründe zur Sache bitte hier entlang: http://www.antischokke.de/category/g8-verfahren/

Ich bitte noch um ein wenig Geduld, die versprochene Dokumentation des Verfahrens, der Absurditäten und Widersprüche werde ich hier ausführlich nachholen.

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Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse [...] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizisten

Das wäre in meinem Fall auch ganz interessant gewesen:

Berliner Polizei – Polizisten bekommen Namen oder Nummer an die Brust

In der Vergangenheit waren Forderungen nach einer individuellen Kennzeichnung der Polizisten am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert. „Wenn die blauen Uniformen ab 2010 Schritt für Schritt eingeführt werden, wollen wir, dass die Beamten ihren Namen oder ihre Dienstnummer an der Brust tragen“, sagte Thomas Goldack. Die Schilder sollen zum Teil mit Klettverschlüssen an den Jacken und Anzügen und Hemden angebracht werden. Die Umstellung soll auch für die geschlossenen Polizeieinheiten, also Direktionshundertschaften und Bereitschaftspolizei wirksam werden. Deren vierstellige Kennziffern auf dem Rücken der Einsatzkleidung soll beibehalten werden.

Die Forderung nach Namensschildern für Polizisten hatte seit dem gewalttätigen Zwischenfall bei einer Demonstration gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Wochenende neue Nahrung erhalten. Wie berichtet, hatten Beamte einer Einsatzhundertschaft einen Radfahrer geschlagen. Der Mann soll laut Polizei zuvor den Versuch einer Gefangenenbefreiung unternommen haben. Ein Video, das prügelnde Polizisten zeigt, war nach der Demonstration im Internet verbreitet worden.

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Verfahren gegen meine Entlastungszeugen

Die Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen sind noch nicht vom Tisch. Zunächst muss mein Verfahren komplett eingestellt sein (was nach Zahlung der 900 Euro der Fall ist), dann werden die beiden anderen Fälle behandelt.

Aufgrund des Ausgangs meines Verfahrens ist wohl davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden – sicher ist das allerdings nicht. Vor allem steht noch nicht fest, ob bei einer Einstellung die ihnen entstandenen Anwaltskosten erstattet werden. Die beiden haben sich natürlich ebenfalls um rechtliche Beratung und Zeugenbeistand bemüht; bei den Vorwürfen der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht eine nachvollziehbare und richtige Konsequenz.

Ein ganz großes Dankeschön an die beiden Herren, die sich nicht durch diese Maßnahmen haben einschüchtern lassen, sondern weiterhin zu ihren Aussagen stehen!

Über den weiteren Verlauf dieser Geschichte halte ich euch hier natürlich auch auf dem Laufenden.

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